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Untersuchung: Keine Belege für rituelle Gewalt in Bistümern
- die „Zeit“ vom 9. Oktober 2025
Schreiben, was ist.
Eine wichtige Regel des Journalismus ist, ein Thema in der ganzen Breite darzustellen. Dazu ist es notwendig, sich Fakten zugänglich zu machen, die das „Für und Wider“ und das „Sowohl als Auch“ beleuchten.
Wie also sind die Fakten zum "Bericht über die Untersuchung zu Vorwürfen Ritueller Gewalt" in den Diözesen Münster, Essen und im Erzbistum Köln?
1 Die Untersuchung wurde vom Bistum Münster in Auftrag gegeben.
2 Die Katholische Kirche hat nachweislich Fälle des Missbrauchs aller Schattierungen jahrzehntelang vertuscht hat, sie hat Akten vernichtet, sie hat versucht, die Presse zu manipulieren, sie hat mit der Justiz gekungelt, damit Verbrecher ihrer gerechten Strafe entzogen wurden.
3 Die Anwaltskanzlei Feigen und Graf ist eine „ausschließlich auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Mit zwölf Anwältinnen und Anwälten in den Büros in Frankfurt am Main und Köln beraten wir sowohl bundesweit als auch international. Unser Aufgabenfeld umfasst die Individualverteidigung sowie die Beratung und Verteidigung von Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der strafrechtlichen Präventivberatung (Compliance) und der Begleitung unternehmensinterner Ermittlungen (internal investigations).“
4 Im gesamten Bericht taucht das Thema „Beichtgeheimnis“ nicht auf.
5 Die oben genannten Fakten lassen nicht automatisch den Schluss zu, dass das Ergebnis des Berichts falsch ist, sie unterstützen aber auch nicht die Idee, dass das Ergebnis richtig sein könnte.
Sagen, wie’s war.
Die Erinnerung kann täuschen, in der Erinnerung kann Schönes wie Schlimmes überproportional stark weiterleben. Sind die Aussagen von traumatisierten Betroffenen (an der Traumatisierung zweifelt niemand) nun „richtig“ oder „falsch“. Da diese Frage nicht beantwortet werden kann, weil außer den Betroffenen niemand vor Ort war, arbeitet sich die Kanzlei an der Frage ab, ob es plausibel ist, was die Betroffenen schildern. Sie kommt zum Ergebnis: „kann nicht sein - rituelle Gewalt entstammt Kinderfantasien".
Werten, ob’s stimmt.
Plausibilität ist insofern problematisch, weil immer auch die persönliche Erfahrung mit in die Wertung einfließt. „Ein Priester tut so etwas nicht!“ Wie lange wurde unter dieser Prämisse alles weggewischt, was mit Missbrauch zu tun hatte. Heute ist klar, es waren nicht nur einzelne Priester, die Missbrauchsverbrechen getan haben, das ganze System Katholische Kirche war mit ihrer Schutzfunktion an den Verbrechen beteiligt. Auch die Angehörigen von Betroffenen, die es geahnt hatten, Bystander, die nichts unternommen haben, sie waren Teil des Systems und haben sich hinter der Prämisse versteckt.
Als anderes Beispiel soll der Fall Marc Dutroux dienen. Er hatte bis Mitte der 1990er-Jahre elf Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 19 Jahren entführt, sexuell missbraucht, einen seiner Komplizen und zwei von ihm entführte junge Frauen im Alter von 17 und 19 Jahren ermordet. Zwei entführte achtjährige Mädchen verhungerten eingesperrt, während er im Gefängnis war. Eklatante Fehler bei den Polizeiermittlungen, 27 teils mysteriöse Todesfälle unter Zeugen und anderen Prozessbeteiligten sowie Unstimmigkeiten beim Gerichtsverfahren gaben Anlass zu Spekulationen, Dutroux sei Teil eines Kinderschänderrings gewesen.
Ist die Überlegung, dass Dutroux Teil eines Kinderschänderrings gewesen ist, plausibel oder nicht? Die Aufarbeitungskommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart untersucht ebenfalls den Verdacht, dass Priester einen Pädophilenring gebildet hätten. „Priester tun so etwas nicht“. Was bleibt davon übrig? Nichts. Gab es rituellen Missbrauch? Haben sich Priester, (Erz)-Bischöfe und Kardinäle in ihren Amtskleidern oder mit Kapuzen als satanische Wesen über Kinder und Jugendliche hergemacht und sie sexuell missbraucht. „Die tun so etwas nicht!“ Kann sein, kann nicht sein.
Es unvoreingenommen zu untersuchen, ist sinnvoll, es auszuschließen fahrlässig.
Wenn es so war, hätte da nicht was an die Öffentlichkeit kommen müssen? „Nicht einmal unter den ihnen eigenen besonderen soziokulturell-familiären Zwängen war es Mafiaorganisationen möglich, auf Dauer Maulwürfe und Kronzeugen zu verhindern.“ So versucht, der Bericht, die Plausibilität in Frage zu stellen.
Im Bericht der Rückgriff auf die Mafia - das entlockt ein Schmunzeln, verkennt aber gleichzeitig die wichtigste Eigenheit der Katholischen Kirche im Umgang mit Schuld und Verbrechen: das Beichtgeheimnis. Die Einbindung ins Beichtgeheimnis macht es insbesondere den Beichtvätern unmöglich, als Maulwurf oder Kronzeuge zu agieren. Der zuständige Heilige Nepomuk wurde zum Märtyrer, weil er sich weigerte, das ihm Anvertraute zu teilen. Wenn also Mitbrüder sich einem Beichtvater in der Beichte öffnen, darf und wird nichts nach außen dringen. Ein Band der Verschwiegenheit, das weit über die Mafia-Omerta hinausgeht.
Befürchten, was kommt.
Mit dem Bericht werden Zweifel gesät. Die Aussagen der Betroffenen entspringen lediglich ihrer Fantasie. „Objektive Beweise“ sind nicht zu finden.
„Katholische Nonnen haben zwischen 1925 und 1961 in der irischen Stadt Tuam bis zu 800 Kleinkinder in Klärgruben eines Mutter-Kind-Heims vergraben. Die meisten der unehelich geborenen Kinder waren infolge von Vernachlässigung gestorben. Die Kinder wurden den Müttern, die als "gefallene Mädchen" galten, weggenommen, viele zur Adoption freigegeben.“ (WDR, 1.9.2025).
Unvorstellbar. Das Entsetzen war groß, den Müttern wurde nicht geglaubt, behauptet, es sei ihrer Fantasie entsprungen.
Mit dem Bericht der Anwaltskanzlei wird insgesamt die Glaubwürdigkeit von Betroffenen massiv angegriffen. Hansjörg Hemminger, Verhaltenswissenschaftler, Spezialist für Sekten und religiöse Sondergruppen, geboren in Rottweil, Diözese Rottenburg-Stuttgart, wird zitiert:: „Das fantasierte Bild eines Satanskults als nach außen strikt abgeschlossene Gemeinschaft von Tätern, die abtrünnige Mitglieder schrecklich bestraft, und der man deshalb nicht entrinnen kann, passt zwar nicht zur sozialpsychologischen Realität. Es passt aber auf die Familienerfahrungen eines körperlich oder seelisch missbrauchten Kindes. Und es passt auf die subjektiv unentrinnbare Gefangenschaft in einer psychischen Krankheit, zum Beispiel zum Schrecken einer Depression. Es ist deshalb kein Wunder, das dieses Bild immer wieder in fantasierten Berichten auftaucht.“
Sagen, was ist:
„Unser Aufgabenfeld umfasst die Individualverteidigung sowie die Beratung und Verteidigung von Unternehmen.“ Anwaltskanzlei Feigen und Graf, Köln.