Unabhängiger Journalismus in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
K-Punkt
„Kein
begründeter
Verdacht
wird
vertuscht,
und
jeder
Täter
wurde
und
wird
zur
Rechenschaft
gezogen,
bestraft,
aus
der
Pastoral
herausgenommen
und
vom
Dienst suspendiert.“, sagte Bischof Fürst 2018.
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Das Domkapitel tagt unter der Leitung
von Bischof Leiprecht, Quelle: SDR
Mittwoch, 10. April 2024
Die Aufarbeitungskommission der Diözese
veröffentlicht ihren Bericht
für das Jahr 2023
"In
der
Diözese
Rottenburg-Stuttgart
war
bis
in
die
1990er
Jahre
hinein
eine
für
den
Umgang
mit
sexuellem
Missbrauch
durch
Kleriker
problematische
Gemenge-lage
wirksam,
bestehend
aus
Dilettantismus,
Über-forderung
und
Inkompetenz,
Verschleierung
oder
Vertuschung,
Sprachlosigkeit,
Befangenheit
und
eigene
Betroffenheit
durch
persönliche,
berufliche
und
vor
allem
geistliche
Verbindungen
zu
den
Tätern.
Auf
sämtlichen
Ebenen
ist
im
Kontrast
dazu
in
der
neueren
Zeit
eine
deutliche
Professionalisierung,
ernsthafte
Auseinandersetzung
und
Konfrontation
mit
dem
Thema
sexualisierte
Gewalt
festzustellen."
Aus
dem
Bericht
der
Aufarbeitungskommission,
gewon-
nen
aus
Zeitzeugengesprächen.
Bei
weitem
genauer
wurde
noch
einmal
die
Zeit
Bischof
Leiprechts
unter-
sucht.
Ein schwerer Fall von Vertuschung
"Ein
schwerer
Fall
von
Vertuschung
trifft
Bischof
Leiprecht.
Nach
einem
Missbrauchsfall
(Geschlechts-
verkehr
mit
zwei
minderjährigen
Mädchen)
schreibt
der
damalige
Domkapitular,
dass
der
Ordinarius
bereit
sei,
die
Suspension
aufzuheben:
„Dich
für
eine
Tätigkeit
in
der
Augsburger
Diözese
zu
beurlauben
und
will
auch,
wenn
Gras
über
alles
gewachsen
ist,
einer
späteren
Rückkehr
in
die
Diözese
sich
nicht
verschließen.“
„Da
die
Verfehlungen
geheim
waren,
haben
wir
von
einer
sofortigen
Suspendierung
abgesehen“.
Aus
den
Dokumenten
folgt
dann,
dass
„trotz
Sühne-
und
Sicherheitsmaßnahmen“
und
Androhung
einer
Suspension
im
Wiederholungsfalle
es
mit
einem
der
Mädchen
zu
einem
weiteren
Missbrauch
(„Rückfall“)
kam.
Das
Unterlassen
der
Suspendierung
und
der
unterlassene
Abzug
aus
der
Gemeinde
war
damit
ursächlich
für
eine
weitere
Tat,
die
somit
in
den
Verantwortungsbereich
des
Bischofs
fällt.
Erst
nach
diesem
Vorfall
wurde
der
Pfarrer
aus
der
Gemeinde
entfernt.
Vielmehr
rühmte
man
sich
der
erfolgreichen
Vertuschung:
„Obwohl
die
Verfehlungen
allmählich
in
der
Gemeinde
durchsickerten
kam
es
infolge
des
sofortigen
kirchlichen
Zugriffs
zu
keiner
Anklage
und
infolgedessen
auch
zu
keiner
gerichtlichen
Verfolgung.
Später
wird
die
Suspension
wieder
aufgehoben.
Der
Generalvikar
bittet
den
Bischof
von
Augsburg,
Dr.
Joseph
Freundorfer,
um
eine
zeitweilige
Übernahme:
„Die
Gründe
für
die
Beurlaubung
sind
in
der
Beilage
aufgeführt“.
Es
wird
dann
zugesagt,
Versicherungsbeiträge
der
Haushälterin
zu
übernehmen
und
angeboten,
den
Pfarrer
ggf.
wieder
zurückzunehmen.
„Um
(…)
im
Falle
einer
Indiskretion
vor
Unannehmlichkeiten
zu
bewahren,
möchten
wir
ihn
jedoch
erst
nach
Eintritt
der
Verjährung
(1965)
wieder
in
unseren
Diözesandienst
verwenden.“
„Wir
bitten,
diese
Beilage im Geheimarchiv zu deponieren“."
Leiprecht, der Ehrenbürger
Zu
erwähnen
wäre
in
diesem
Zusammenhang,
das
Bischof
Carl
Josef
Leiprecht
Ehrenbürger
der
Städte
Rottenburg
und
Leutkirch
ist,
dass
nach
ihm
Straßen
benannt
sind,
es
in
Rottenburg
eine
Bischof-Leiprecht-
Schule
gibt
und
in
Stuttgart-Degerloch
das
Bischof-
Leiprecht-Zentrum.
Da
wäre
es
unter
Berücksichtigung
dieser
neuen
Fakten
(schwere
Vertuschung
mit
der
Folge
einer
weiteren
Tat)
dringend
an
der
Zeit,
diese
Ehrungen
einer
Überprüfung
zu unterziehen.