Unabhängiger Journalismus in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
K-Punkt
„Kein
begründeter
Verdacht
wird
vertuscht,
und
jeder
Täter
wurde
und
wird
zur
Rechenschaft
gezogen,
bestraft,
aus
der
Pastoral
herausgenommen
und
vom
Dienst suspendiert.“, sagte Bischof Fürst 2018.
Redaktion
Der Dom zu Augsburg
Bild: historisch
Freitag, 22. September 2023
Kirchenämter für AfD-Parteigänger:innen –
ein Debattenbeitrag
Es
gibt
Dinge
im
menschlichen
Leben,
die
kann
man
sich
nicht
aussuchen.
Man
wird
in
eine
Familie
geboren,
man
wird
in
eine
Region,
in
ein
Land
geboren,
ohne
gefragt
zu
werden,
und
man
muss
mit
diesem
Umstand
zurechtkommen.
Für
die
Allermeisten
wird
es
auch
so
sein,
dass
sie
sich
über
ihre
Statur,
die
Größe
ihrer
Ohren,
ihre
Haut-
oder
Augenfarbe
ärgern
können,
wenn
sie
ihnen
nicht
zusagen,
letztendlich
aber
wenig
Möglichkeiten
haben,
einen
Eingriff
zu
machen,
der
den
Ärger
beseitigt.
Man
nennt
so
etwas
dann
einfach
Schicksal,
das
wir
annehmen müssen, auch wenn wir es vielleicht ungern tun.
Der
Eintritt
in
eine
Religionsgemeinschaft
wie
der
Evangelischen
oder
Katholischen
Kirche
ist
bei
uns
in
Deutschland
ebenfalls
meist
Schicksal,
weil
mit
der
Kindertaufe
ein
bewusster
Umgang,
eine
bewusste
Entscheidung
nicht
gegeben
ist.
Diese
Entscheidung,
die
die
Eltern treffen, ist revidierbar.
"Gesetz über religiöse Kindererziehung"
„Nach
der
Vollendung
des
vierzehnten
Lebensjahrs
steht
dem
Kinde
die
Entscheidung
darüber
zu,
zu
welchem
religiösen
Bekenntnis
es
sich
halten
will.
Hat
das
Kind
das
zwölfte
Lebensjahr
vollendet,
so
kann
es
nicht
gegen
seinen
Willen
in
einem
anderen
Bekenntnis
als
bisher
erzogen
werden.“,
so
bestimmt es das „Gesetz über die religiöse Kindererziehung“.
Die
Entscheidung,
die
Eltern
für
Kinder
treffen,
werden
also
bezüglich
der
Zugehörigkeit
zu
einer
Kirche
ab
dem
14.
Lebensjahr
an
die/den
Heranwachsende/n
weitergereicht
bzw. zurückgegeben.
Es
gibt
andere
Entscheidungen,
die
ohne
Zustimmung
der
Erziehungsberechtigten
erst
dann
gemacht
werden
dürfen,
wenn
die
Volljährigkeit
erreicht
ist.
Dazu
gehört
der
Eintritt
in
eine
politische
Partei.
Im
Leitfaden
für
die
Mitgliederverwaltung
schreibt
z.B.
die
Partei
Alternative
für
Deutschland (AfD):
B.2. Rechtliche Voraussetzungen einer Mitgliedschaft
•
Mitglied
werden
können
volljährige
natürliche
Personen,
die selbst wählbar sind und wählen können.
•
Minderjährige,
die
das
16.
Lebensjahr
vollendet
haben,
können
mit
Einwilligung
ihres
gesetzlichen
Vertreters
Mitglied
werden.
•
Grundvoraussetzung
für
eine
Mitgliedschaft
ist
die
Anerkennung
der
politischen
Grundsätze
und
der
Satzung
der
Partei.
So
weit
ist
rechtlich
alles
eindeutig.
Inhaltlich
beginnt
jetzt
die
eigentliche Problematik.
Eintritt
in
die
Partei
signalisiert
Einverständnis
mit
den
Inhalten
Durch
den
Eintritt
signalisiert
die
Person,
dass
sie
einverstanden
ist
mit
dem
Kurs
und
den
Inhalten
der
Partei.
Was
passiert,
wenn
sich
Inhalte
entgegenstehen,
zeigt
die
Kontroverse
um
die
Laienämter
in
der
Katholischen
Kirche
für
AfD-Mitglieder.
"Ein
aktives
Eintreten
für
die
AfD
widerspricht
den
Grundwerten
des
Christentums",
sagt
die
Vorsitzendes
des
Zentralkomitees
der
Deutschen
Katholik:innen
(ZdK),
Irme
Stetter-Karp.
"Eine
Parteimitgliedschaft
allein
ist
kein
Kriterium,
Menschen
auszuschließen",
sagt
der
Augsburger
Bischof
Bertram
Meier.
Wolfgang
Reitinger,
AfD-Mitglied
und
aktiv
in
der
Untergruppe
„Christen
in
der
AfD,
hält
den
Ausschluss von Kirchenämtern für Ausgrenzung.
Wie ist die rechtliche Seite?
Ist
ein
Verwehren
von
Ämtern
in
der
Kirche
für
Parteimitglieder
der
AfD
möglich?
Bejahend
äußern
sich
Rechtswissenschaftler,
weil
die
Katholische
Kirche
durchaus
eine
„Kompatibilität“
fordern
kann.
Für
Stetter-Karp
ist
diese
Kompatibilität
bei
der
AfD
nicht
gegeben:
Es
sei
"eindeutig,
dass
antisemitische,
rassistische,
menschenverachtende
Haltungen
und
Äußerungen
keinen
Platz
in
einer
katholischen
Organisation haben soll“.
Bischof
Meier
nimmt
Überschneidungen
der
AfD
mit
der
Katholischen
Kirche
beispielsweise
beim
Schutz
des
ungeborenen
Lebens
wahr.
Das
lässt
Claudia
Pfrang
vom
„Kompetenzzentrum
Demokratie
und
Menschenwürde“
als
Begründung
eines
Schmusekurses
mit
der
AfD
nicht
gelten:
"Die
im
Kern
menschenfeindliche
Ideologie
der
AfD
steht
im
fundamentalen
Widerspruch
zur
christlichen
Ethik,
die
sich
an
der
Idee
einer
universellen
Menschenwürde
und
dem
Gebot
der
Nächstenliebe
orientiert."
Das
Kompetenzzentrum
wurde
2018
von
der
Freisinger
Bischofskonferenz
ins
Leben
gerufen,
zu der auch der Augsburger Bischof gehört.
Keine gute Woche
Am
8.
Oktober
sind
in
Bayern
Landtagswahlen.
Vielleicht
wäre
bischöflich
Zurückhaltung
doch
eher
angebracht
gewesen.
Zuerst
Bischof
Voderholzer
beim
„Marsch
für
das
Leben“
neben
einem
Rechtsradikalen,
nun
Bischof
Meiers
Aussage,
die
als
Freibrief
gewertet
werden
könnte,
auch
als
Katholik:in
AfD wählen zu dürfen.
Keine gute Woche.