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Der Dom zu Augsburg
Bild: historisch
Montag, 18. September 2023  Die Deutsche Bischofskonferenz und der "Marsch für das Leben"  Nun haben sie es also endlich geschafft, die Voderholzers, Osters und Woelkis in der Deutschen Bischofskonferenz, eben diese so zu beeinflussen, dass am Ende der "Marsch für das Leben" den Segen des Vorsitzenden Bätzing und des Berliner Erzbischofs und Familienbischofs Koch  bekommen hat.
 Dienstag, 19. September 2023  Bischof Voderholzer und sein Marsch mit den Rechten  „Wirbel um ein Foto vom Berliner 'Marsch für das Leben'" titelte katholisch .de am 17. September 2023.   Tatort Berlin.   Fünf Bischöfe nehmen an der Kundgebung teil: Bischof Voderholzer, Weihbischof Graf, beide aus Regenburg, Florian Wörner, Weihbischof aus Augsburg, der Berliner Weihbischof Matthias Heinrich und der Berliner Erzbischof Heiner Koch, der zugleich Familienbischof in der Deutschen Bischofskonferenz ist. Mittwoch, 20. September 2023  Erfolgsmodell „Halbwahrheit“ als Werbung für den „Marsch für das Leben“   Es ist einfach spannend zu sehen, wie „Halbwahrheiten“ dazu verwendet werden, um Menschen zu manipulieren. Im Vorfeld des „Marsches für das Lebens“, der am 16. September 2023 in Berlin und Köln stattfand, wurde wie folgt geworben: Donnerstag, 21. September 2023  Die AfD wird weißgewaschen Interview mit Bischof Bertram Meier, Augsburg  Auszug aus einem Interview, das der Augsburger Bischof Bertram Meier am 20. September 2023 mit der Augsburger Allgemeinen geführt hat:
Freitag, 22. September 2023 Kirchenämter für AfD-Parteigänger:innen – ein Debattenbeitrag Es gibt Dinge im menschlichen Leben, die kann man sich nicht aussuchen. Man wird in eine Familie geboren, man wird in eine Region, in ein Land geboren, ohne gefragt zu werden, und man muss mit diesem Umstand zurechtkommen. Für die Allermeisten wird es auch so sein, dass sie sich über ihre Statur, die Größe ihrer Ohren, ihre Haut- oder Augenfarbe ärgern können, wenn sie ihnen nicht zusagen, letztendlich aber wenig Möglichkeiten haben, einen Eingriff zu machen, der den Ärger beseitigt. Man nennt so etwas dann einfach Schicksal, das wir annehmen müssen, auch wenn wir es vielleicht ungern tun. Der Eintritt in eine Religionsgemeinschaft wie der Evangelischen oder Katholischen Kirche ist bei uns in Deutschland ebenfalls meist Schicksal, weil mit der Kindertaufe ein bewusster Umgang, eine bewusste Entscheidung nicht gegeben ist. Diese Entscheidung, die die Eltern treffen, ist revidierbar. "Gesetz über religiöse Kindererziehung" „Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“, so bestimmt es das „Gesetz über die religiöse Kindererziehung“. Die Entscheidung, die Eltern für Kinder treffen, werden also bezüglich der Zugehörigkeit zu einer Kirche ab dem 14. Lebensjahr an die/den Heranwachsende/n weitergereicht bzw. zurückgegeben. Es gibt andere Entscheidungen, die ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten erst dann gemacht werden dürfen, wenn die Volljährigkeit erreicht ist. Dazu gehört der Eintritt in eine politische Partei. Im Leitfaden für die Mitgliederverwaltung schreibt z.B. die Partei Alternative für Deutschland (AfD): B.2. Rechtliche Voraussetzungen einer Mitgliedschaft Mitglied werden können volljährige natürliche Personen, die selbst wählbar sind und wählen können. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Anerkennung der politischen Grundsätze und der Satzung der Partei. So weit ist rechtlich alles eindeutig. Inhaltlich beginnt jetzt die eigentliche Problematik. Eintritt in die Partei signalisiert Einverständnis mit den Inhalten Durch den Eintritt signalisiert die Person, dass sie einverstanden ist mit dem Kurs und den Inhalten der Partei. Was passiert, wenn sich Inhalte entgegenstehen, zeigt die Kontroverse um die Laienämter in der Katholischen Kirche für AfD-Mitglieder. "Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums", sagt die Vorsitzendes des Zentralkomitees der Deutschen Katholik:innen (ZdK), Irme Stetter-Karp. "Eine Parteimitgliedschaft allein ist kein Kriterium, Menschen auszuschließen", sagt der Augsburger Bischof Bertram Meier. Wolfgang Reitinger, AfD-Mitglied und aktiv in der Untergruppe „Christen in der AfD, hält den Ausschluss von Kirchenämtern für Ausgrenzung. Wie ist die rechtliche Seite? Ist ein Verwehren von Ämtern in der Kirche für Parteimitglieder der AfD möglich? Bejahend äußern sich Rechtswissenschaftler, weil die Katholische Kirche durchaus eine „Kompatibilität“ fordern kann. Für Stetter-Karp ist diese Kompatibilität bei der AfD nicht gegeben: Es sei "eindeutig, dass antisemitische, rassistische, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben soll“. Bischof Meier nimmt Überschneidungen der AfD mit der Katholischen Kirche beispielsweise beim Schutz des ungeborenen Lebens wahr. Das lässt Claudia Pfrang vom „Kompetenzzentrum Demokratie und Menschenwürde“ als Begründung eines Schmusekurses mit der AfD nicht gelten: "Die im Kern menschenfeindliche Ideologie der AfD steht im fundamentalen Widerspruch zur christlichen Ethik, die sich an der Idee einer universellen Menschenwürde und dem Gebot der Nächstenliebe orientiert." Das Kompetenzzentrum wurde 2018 von der Freisinger Bischofskonferenz ins Leben gerufen, zu der auch der Augsburger Bischof gehört. Keine gute Woche Am 8. Oktober sind in Bayern Landtagswahlen. Vielleicht wäre bischöflich Zurückhaltung doch eher angebracht gewesen. Zuerst Bischof Voderholzer beim „Marsch für das Leben“ neben einem Rechtsradikalen, nun Bischof Meiers Aussage, die als Freibrief gewertet werden könnte, auch als Katholik:in AfD wählen zu dürfen. Keine gute Woche.
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„Kein begründeter Verdacht wird vertuscht, und jeder Täter wurde und wird zur Rechenschaft gezogen, bestraft, aus der Pastoral herausgenommen und vom Dienst suspendiert.“, sagte Bischof Fürst 2018.
Redaktion
Montag, 18. September 2023  Die Deutsche Bischofskonferenz und der "Marsch für das Leben"  Nun haben sie es also endlich geschafft, die Voderholzers, Osters und Woelkis in der Deutschen Bischofskonferenz, eben diese so zu beeinflussen, dass am Ende der "Marsch für das Leben" den Segen des Vorsitzenden Bätzing und des Berliner Erzbischofs und Familienbischofs Koch  bekommen hat.
Dienstag, 19. September 2023  Bischof Voderholzer und sein Marsch mit den Rechten  „Wirbel um ein Foto vom Berliner 'Marsch für das Leben'" titelte katholisch .de am 17. September 2023.   Tatort Berlin.   Fünf Bischöfe nehmen an der Kundgebung teil: Bischof Voderholzer, Weihbischof Graf, beide aus Regenburg, Florian Wörner, Weihbischof aus Augsburg, der Berliner Weihbischof Matthias Heinrich und der Berliner Erzbischof Heiner Koch, der zugleich Familienbischof in der Deutschen Bischofskonferenz ist.
Mittwoch, 20. September 2023  Erfolgsmodell „Halbwahrheit“ als Werbung für den „Marsch für das Leben“   Es ist einfach spannend zu sehen, wie „Halbwahrheiten“ dazu verwendet werden, um Menschen zu manipulieren. Im Vorfeld des „Marsches für das Lebens“, der am 16. September 2023 in Berlin und Köln stattfand, wurde wie folgt geworben:
Der Dom zu Augsburg
Bild: historisch
Donnerstag, 21. September 2023  Die AfD wird weißgewaschen Interview mit Bischof Bertram Meier, Augsburg  Auszug aus einem Interview, das der Augsburger Bischof Bertram Meier am 20. September 2023 mit der Augsburger Allgemeinen geführt hat:
Freitag, 22. September 2023 Kirchenämter für AfD-Parteigänger:innen – ein Debattenbeitrag Es gibt Dinge im menschlichen Leben, die kann man sich nicht aussuchen. Man wird in eine Familie geboren, man wird in eine Region, in ein Land geboren, ohne gefragt zu werden, und man muss mit diesem Umstand zurechtkommen. Für die Allermeisten wird es auch so sein, dass sie sich über ihre Statur, die Größe ihrer Ohren, ihre Haut- oder Augenfarbe ärgern können, wenn sie ihnen nicht zusagen, letztendlich aber wenig Möglichkeiten haben, einen Eingriff zu machen, der den Ärger beseitigt. Man nennt so etwas dann einfach Schicksal, das wir annehmen müssen, auch wenn wir es vielleicht ungern tun. Der Eintritt in eine Religionsgemeinschaft wie der Evangelischen oder Katholischen Kirche ist bei uns in Deutschland ebenfalls meist Schicksal, weil mit der Kindertaufe ein bewusster Umgang, eine bewusste Entscheidung nicht gegeben ist. Diese Entscheidung, die die Eltern treffen, ist revidierbar. "Gesetz über religiöse Kindererziehung" „Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“, so bestimmt es das „Gesetz über die religiöse Kindererziehung“. Die Entscheidung, die Eltern für Kinder treffen, werden also bezüglich der Zugehörigkeit zu einer Kirche ab dem 14. Lebensjahr an die/den Heranwachsende/n weitergereicht bzw. zurückgegeben. Es gibt andere Entscheidungen, die ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten erst dann gemacht werden dürfen, wenn die Volljährigkeit erreicht ist. Dazu gehört der Eintritt in eine politische Partei. Im Leitfaden für die Mitgliederverwaltung schreibt z.B. die Partei Alternative für Deutschland (AfD): B.2. Rechtliche Voraussetzungen einer Mitgliedschaft Mitglied werden können volljährige natürliche Personen, die selbst wählbar sind und wählen können. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Anerkennung der politischen Grundsätze und der Satzung der Partei. So weit ist rechtlich alles eindeutig. Inhaltlich beginnt jetzt die eigentliche Problematik. Eintritt in die Partei signalisiert Einverständnis mit den Inhalten Durch den Eintritt signalisiert die Person, dass sie einverstanden ist mit dem Kurs und den Inhalten der Partei. Was passiert, wenn sich Inhalte entgegenstehen, zeigt die Kontroverse um die Laienämter in der Katholischen Kirche für AfD-Mitglieder. "Ein aktives Eintreten für die AfD widerspricht den Grundwerten des Christentums", sagt die Vorsitzendes des Zentralkomitees der Deutschen Katholik:innen (ZdK), Irme Stetter-Karp. "Eine Parteimitgliedschaft allein ist kein Kriterium, Menschen auszuschließen", sagt der Augsburger Bischof Bertram Meier. Wolfgang Reitinger, AfD-Mitglied und aktiv in der Untergruppe „Christen in der AfD, hält den Ausschluss von Kirchenämtern für Ausgrenzung. Wie ist die rechtliche Seite? Ist ein Verwehren von Ämtern in der Kirche für Parteimitglieder der AfD möglich? Bejahend äußern sich Rechtswissenschaftler, weil die Katholische Kirche durchaus eine „Kompatibilität“ fordern kann. Für Stetter-Karp ist diese Kompatibilität bei der AfD nicht gegeben: Es sei "eindeutig, dass antisemitische, rassistische, menschenverachtende Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Organisation haben soll“. Bischof Meier nimmt Überschneidungen der AfD mit der Katholischen Kirche beispielsweise beim Schutz des ungeborenen Lebens wahr. Das lässt Claudia Pfrang vom „Kompetenzzentrum Demokratie und Menschenwürde“ als Begründung eines Schmusekurses mit der AfD nicht gelten: "Die im Kern menschenfeindliche Ideologie der AfD steht im fundamentalen Widerspruch zur christlichen Ethik, die sich an der Idee einer universellen Menschenwürde und dem Gebot der Nächstenliebe orientiert." Das Kompetenzzentrum wurde 2018 von der Freisinger Bischofskonferenz ins Leben gerufen, zu der auch der Augsburger Bischof gehört. Keine gute Woche Am 8. Oktober sind in Bayern Landtagswahlen. Vielleicht wäre bischöflich Zurückhaltung doch eher angebracht gewesen. Zuerst Bischof Voderholzer beim „Marsch für das Leben“ neben einem Rechtsradikalen, nun Bischof Meiers Aussage, die als Freibrief gewertet werden könnte, auch als Katholik:in AfD wählen zu dürfen. Keine gute Woche.